Generell betrifft die Werbekennzeichnung bisher nur das Influencer Marketing. Sogenannte Influencer (zu Deutsch Beeinflusser), werden immer häufiger von Unternehmen engagiert, um neue Kanäle für ihr Marketing zu erschließen und Produkte zu bewerben. Bei den Influencern handelt es sich zumeist um Blogger, Journalisten oder Markenbotschafter.
Grundsätzlich ist es erlaubt, dass Unternehmen mit Influencern zum Zwecke der Werbung zusammenarbeiten. Daraus ergeben sich jedoch für beide Seiten rechtliche Pflichten, denn kommerzielle Kommunikation muss als solche erkennbar bzw. gekennzeichnet sein.
Wenn Sie nicht mit Influencern zusammenarbeiten – Nein.
Auf einem Social Media Kanal, der von einem Unternehmen selbst betrieben wird, rechnet ein Nutzer im Normalfall nicht mit Neutralität und geht davon aus, dass Posts einen werblichen Hintergrund haben.
Auch journalistische Beiträge, die ohne Bezahlung durch das Unternehmen geschrieben wurden, beispielweise neutrale Produktrezensionen oder redaktionelle Berichterstattungen, müssen nicht gekennzeichnet werden.
Sie haben beschlossen mit einem Influencer zusammenzuarbeiten? Als Auftraggeber sind nun auch Sie für die richtige Darstellung auf sozialen Kanälen verantwortlich. Es wird daher empfohlen, eine Werbekennzeichnung vertraglich mit dem Influencer zu vereinbaren und diese auch zu kontrollieren.
Weiterführende Informationen zur Kennzeichnung und weitere Informationen finden Sie im Leitfaden der Wettbewerbszentrale
Quelle: Leitfaden zur Kennzeichnung von Werbung auf Instagram. Wettbewerbszentrale.